Detekteien Siegel

Vandalismus an und in Unternehmen

Im Gegensatz zur Sabotage, bei der gezielt der Fertigungsprozess gestört wird und als eigener Straftatbestand nur im Zusammenhang mit öffentlichen bzw. staatswichtigen Sachen (z.B. Verteidigungseinrichtungen, -unternehmen, Telekommunikation, Verkehrswesen) existiert, ist der Straftatbestand des Vandalismus (Sachbeschädigung) in Deutschland geregelt durch § 303 StGB.
Der manchmal scheinbar motivlose geführte Angriff kann erheblichen Schaden beim betroffenen Unternehmen bewirken und nachhaltig die Produktion oder die Versorgung stören.
Die Detektei Team Burkhardt hilft Ihnen sowohl bei der Prävention als auch bei der Beibringung von Beweismitteln in derartigen Fällen.


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7 Argumente PRO

  • Höchste Diskretion
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  • 24 Stunden erreichbar

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